FAQ - Häufig gestellte Fragen
Allgemeine Fragen
Wenn Sie sich zwecks einer Reparatur innerhalb Ihrer Wohnung bei uns gemeldet haben, lösen wir umgehend den Auftrag bei einer zuständigen Fachfirma aus. In Abhängigkeit der firmeneigenen Auftragslage meldet sich ein Mitarbeiter der Fachfirma bei Ihnen und klärt das weitere Vorgehen. Sowohl wir als auch unsere Firmenpartner arbeiten stets an einer schnellstmöglichen Beseitigung des Problems.
Selbstverständlich gilt auch in einer Genossenschaftswohnung – neben Satzung und Nutzungsvertrag – das normale Mietrecht. Sie haben die gleiche Rechtssicherheit wie alle Mieter. Die Kündigungsfristen für die Wohnung stehen im Nutzungsvertrag und der Austritt aus der Genossenschaft ist in der Satzung geregelt. Nutzungsvertrag und Mitgliedschaft sind getrennte Vertragsverhältnisse und können separat gekündigt werden.
Die Wohnungsbauprämie kann entsprechend dem Wohnungsbauprämiengesetz für Einzahlungen auf Geschäftsanteile innerhalb eines Geschäftsjahres gewährt werden. Sie ist eine staatliche Subvention. Genießen Sie außerdem die Vorteile der Ansparmöglichkeiten aus den Geschäftsanteilen im Rahmen der Riesterförderung. Ausführlichere Details finden Sie hier.
Wohnen mit Service heißt Betreuung mit Hilfe und Herz.
Unsere Mitarbeiterin, Frau Steffi Geibel, kann unseren Mitgliedern und Mietern in allen sozialen Belangen helfen, u.a. in der Klärung persönlicher Anliegen, bei Schicksalsschlägen und der Unterstützung bei behördlichen Themen. Gespräche unter vier Augen in unseren Räumen sowie Hausbesuche können wahrgenommen werden.
Mit diesem Angebot sollen die Hürden von Angst und Unsicherheit genommen werden, welche im Alltag, vor allem für Senioren und betagte Menschen, auftreten können. Unsere Genossenschaft möchte ihren Mitgliedern und Mietern Sicherheit vermitteln und gemeinsam Lösungen erarbeiten, damit Sie sich lange in Ihren eigenen vier Wänden wohl fühlen.
Sie ist die "gute Fee", die einfach menschliche Hilfestellung leistet, wenn Unterstützung gebraucht wird.
Kontakt:
Steffi Geibel
Tel.: 0371 - 27248428
Email: gei@wch-eg.de
Barrierearmes Wohnen bieten wir insbesondere bei Wohnhäusern, in denen der Aufzug auf Hauseingangsniveau den ebenerdigen Zugang ins Haus ermöglicht. So gelangen Sie wesentlich angenehmer von der Haustür bis zu Ihrer Wohnung.
Der Großteil der Wohnungen in der Bruno-Granz-Straße 70a wurden modern, funktional und mit besonderen Hilfsmitteln für den Alltag bis hin zu behindertengerechten Anpassungen für barrierearmes Wohnen ausgestattet.
Haltegriffe am Balkonaustritt, stufenlose Balkonaustritte, ebenerdige Duschen und moderne Einbauküchen mit angrenzendem kleinen Essbereich sowie die farblich sehr freundlich gestalteten Wände in Wohn- und Schlafbereichen sind besondere Ausstattungsmerkmale dieser Wohnungen. Sie verleihen so ein Wohlfühlambiente der besonderen Art.
Es gibt ebenfalls Möglichkeiten wie Duschen mit Sitzgelegenheit, Kippspiegel über erhöht angebrachte Waschbecken und vieles mehr, die in Kooperation mit Spezialgeschäften und mit Unterstützung der Krankenkassen realisiert werden können. Wir geben gern Ideen und Anregungen und verwirklichen Ihre Wünsche nach Bedarf.
Mitgliedschaft
Sie stellen einfach einen formlosen Aufnahmeantrag. Nach Prüfung und Bestätigung durch den Vorstand unterschreiben Sie eine Beitrittserklärung und sind damit Mitglied der Genossenschaft.
Bei Aufnahme zahlen Sie ein Eintrittsgeld in Höhe von 1,00 Euro und erwerben einen Pflichtanteil in Höhe von 155 Euro. Mieten Sie dann eine Genossenschaftswohnung an, egal welcher Größe, erwerben Sie weitere sechs Geschäftsanteile zu je 155 Euro und erhalten damit zugleich das Dauernutzungsrecht.
Die Anteile sind so eine Art Grundkapital der Genossenschaft. Damit kann diese wirtschaften, z.B. die Häuser instand halten und das Wohnumfeld pflegen. Wenn die Genossenschaft Gewinne erzielt, z.B. wenn sie die Anteile verzinst anlegt, fließen auch diese in die Investitionen. Anteile sichern Miteigentum und Mitbestimmung. Sie garantieren langfristigen Wertbestand und Gebäudeerhaltung.
- Günstige Mieten bei hohem Wohnkomfort
- Individuelle Wohnungszuschnitte
- Einnahmen fließen in den Erhalt und Modernisierungen
- Unkomplizierter Wohnungswechsel
- Miteigentum garantiert Mitbestimmung
- Demokratische Grundsätze mit gleichen Rechten
- Miteigentum schützt vor Ausverkauf und Eigenbedarfsansprüchen
- Freundlicher Service macht Wohnen angenehm und sorgenfrei
Außerdem erhalten Sie als Genossenschaftsmitglied Ihre persönliche WCH-Card. Mit der WCH-Card können Sie von den Vorteilen und großzügigen Rabatten unserer Partner profitieren. Wir glauben, dass für jeden etwas dabei ist, denn die Palette der Vergünstigungen reicht von Dienstleistungen bis Einkaufen, über die Mobilität bis in den Freizeitbereich. Mehr erfahren »
Die Mitgliedschaft ist vererbbar. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Mitgliedschaft an eine andere Person, ein Familienmitglied oder auch einem möglichen Nachmieter zu übertragen.
Definitiv ja! Werben Sie ein Familienmitglied, Freunde oder Bekannte mit mindestens einem Pflichtanteil und Sie erhalten einen 50 €-Gutschein der Galeria Kaufhof als Dankeschön.
Werden Sie Mitglied unserer Genossenschaft, um automatisch Miteigentümer zu sein und gleichzeitig ein Mitspracherecht zu erhalten.
Im Rahmen eines klar geregelten Wahlvorganges wählen Sie Vertreter, die sich für Ihre Interessen einsetzen. Die Vertreterversammlung kontrolliert die Entscheidungen des Vorstandes und wählt den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat vertritt die Genossenschaft gegenüber dem Vorstand und ist der Vertreterversammlung rechenschaftspflichtig.
Vermietung
Es freut uns, dass Sie sich für unsere Aktionen interessieren! Um diese in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie sich bei Ihrer Kontaktaufnahme unter der 0371 2759-145 oder der vermietung@wch-eg.de lediglich auf die jeweilige Aktion berufen. Diese wird dann durch unser Vermietungsteam vermerkt und Ihnen im Falle des Vertragsabschlusses unter Berücksichtigung der Aktionsbedingungen gewährt.
Viele Aktionen sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die auf den jeweiligen Werbekampagnen vermerkt sind. Wenn Sie zum Beispiel von keinem unserer Mieter geworben wurden, können Sie demnach auch nicht von unserer "Mieter werben Mieter"-Aktion profitieren. Generell sind unsere Aktionen verständlich und eindeutig formuliert oder besitzen zusätzlich einen kurzen erklärenden Text auf der Aktionsseite unserer Homepage.
Allgemein gilt: Es kann aus der Vielzahl unserer Aktionen immer nur eine Aktion gewählt bzw. genutzt werden und diese muss während der Kontaktaufnahme durch Sie als Interessent benannt werden. Eine nachträgliche Aktionsaufnahme in den Mietvertrag ist nicht möglich.
Bei uns benötigen Sie die üblichen Bonitätsunterlagen, welche sich datenschutzrechtlich in folgende zwei Kategorien unterteilen:
1.) zur persönlichen Einsichtnahme durch unsere Mitarbeiter (keine Kopien nötig): Ihr aktuell gültiger Personalausweis sowie die letzten drei Gehaltsnachweise
2.) im Original bei uns eingereicht: die von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Selbstauskunft inkl. Genehmigung zur Abfrage Ihrer Schufa-Daten sowie die gültige Mietschuldenfreiheitserklärung von Ihrem aktuellen Vermieter
Ihre wohnungsbezogene Selbstauskunft sowie das Formular für die Genehmigung zur Abfrage Ihrer Schufa-Daten erhalten Sie während des Vermietungsprozesses von uns.
Die Mietschuldenfreiheitserklärung ist ein wesentlicher Bestandteil Ihrer Bonitätsunterlagen. Sie erhalten diese von Ihrem aktuellen Vermieter. Sollten Sie jedoch Ihre erste eigene Wohnung beziehen und/ oder nicht im Mietvertrag Ihres aktuellen Wohnobjekts aufgeführt sein, wird Ihnen in der Regel auch keine Mietschuldenfreiheitserklärung ausgestellt. In diesem Fall muss Ihnen der Hauptmieter/ Besitzer des Wohnobjekts (z.B. die eigenen Eltern) den Stand über Ihre Mietschuldenfreiheit inkl. Wohnsitzsituation schriftlich bestätigen.
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