Wohnungsbauprämie
Wussten Sie schon?
Dass Sie für Ihre eingezahlten Mitgliedsbeiträge Wohnungsbauprämie beantragen können?
Was ist eine Wohnungsbauprämie?
Sie ist eine staatliche Subvention und bildet eine Säule der staatlichen Wohnungsbauförderung.
Wie hoch ist die Förderung?
Sie können bis zu 8,8% auf Ihre im Geschäftsjahr eingezahlten Beträge erhalten. Dabei ist natürlich die festgelegte Einkommenshöchstgrenze des Wohnungsbau-Prämiengesetzes zu beachten!
Wie erhalte ich die Wohnungsbauprämie?
Sie erhalten von unserer Genossenschaft einen Wohnungsbauprämienantrag im Folgejahr Ihrer Einzahlung zugesandt. Dieser wird von Ihnen ausgefüllt und an die WCH, Abt. Mitgliederwesen zurückgesandt (Der Antrag muss spätestens 2 Jahre nach der Einzahlung bei uns vorliegen!). Den Rest erledigen wir für Sie und natürlich sind wir Ihnen auch beim Ausfüllen behilflich.
Im Anschluss leiten wir Ihren Antrag an das zuständige Finanzamt weiter und bei einem positiven Bescheid wird der gewährte Betrag Ihrem Mitgliedskonto gutgeschrieben.
Sollten Sie jedoch bereits eine Förderung (z.B. einen Bausparvertrag) in Anspruch nehmen, dann bitten wir Sie um Prüfung, ob Sie die Höchstgrenze der prämienbegünstigten Aufwendungen bereits ausgeschöpft haben.
Wer kann den Antrag stellen?
Anspruch hat gemäß Wohnungsbau-Prämiengesetz in Deutschland jede unbeschränkt steuerpflichtige Person ab 16 Jahre oder eine Vollwaise unabhängig vom Alter, wenn Sie prämienbegünstigte Aufwendungen geleistet hat und die Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Haben Sie dazu noch Fragen?
Dann wenden Sie sich an Frau Noack von unserem Mitgliederwesen. Sie erreichen sie telefonisch unter der Nummer 0371/2759-142 oder per E-Mail unter noa@wch-eg.de.
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