Wohnen bei der WCH
Gemeinsinn, Zusammengehörigkeit und gute Nachbarschaft - Das ideelle Fundament
Die WCH ist ein Wohnungsunternehmen in der Rechtsform einer Genossenschaft. Unsere Mitglieder, Mieter und Interessenten stehen im Mittelpunkt unserer täglichen Arbeit. Wir wollen ihnen gute, sichere und bezahlbare Wohnungen anbieten und dies auch langfristig gewährleisten.
Kurz gesagt, im Genossenschaftsgedanken steckt das solidarische Prinzip: Selbsthilfe, Selbstverwaltung, Selbstverantwortung. Die ersten Wohnungsbaugenossenschaften wurden Ende des 19. Jahrhunderts gegründet. Und fast alle gibt es noch. Starke Leistung.
Welches Unternehmen kann sich in Zeiten der Immobilienspekulation schon vergleichbar lange am Markt halten?
Unsere Wohnungsbaugenossenschaft Chemnitz-Helbersdorf eG wurde im Jahre 1954 gegründet und hat heute ca. 4400 Mitglieder. Eingebunden in den Stadtumbauprozess leistet die WCH einen wesentlichen Beitrag dazu, die Stadt attraktiver zu gestalten. Da wir rund 4.400 eigene Wohnungen, Gewerbeeinheiten und PKW-Stellplätze in Chemnitz verwalten, tragen wir eine große Verantwortung für die Zukunftsfähigkeit unserer Stadt.
Gut und bezahlbar
Genossenschaften denken langfristig und wollen ihren Mitgliedern dauerhaft gute, bezahlbare Wohnungen bereitstellen. Sie sind moderne Dienstleister, die einen ansprechenden Service bieten. Hier wohnen alle Generationen unter einem Dach. Junge Leute, Familien, Senioren – für jeden gibt es die passende Wohnung.
Langlebig und sicher
Hier findet sich der wesentliche Punkt einer Genossenschaft: Mitglieder genießen ein lebenslanges Wohnrecht – das bietet Sicherheit.
Eigenbedarfskündigung, Willkür und Spekulation sind ausgeschlossen. Dies ist nur möglich, weil alle Genossenschaftsmitglieder als gleichberechtigte Miteigentümer gelten.
Gleichberechtigte Mitbestimmung
Werden Sie Mitglied unserer Genossenschaft, um automatisch Miteigentümer zu sein und gleichzeitig ein Mitspracherecht zu erhalten.
Im Rahmen eines klar geregelten Wahlvorganges wählen Sie Vertreter, die sich für Ihre Interessen einsetzen. Die Vertreterversammlung kontrolliert die Entscheidungen des Vorstandes und wählt den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat vertritt die Genossenschaft gegenüber dem Vorstand und ist der Vertreterversammlung rechenschaftspflichtig.
Gute Nachbarschaft
Dort, wo Menschen in einer Gemeinschaft leben, ist Engagement gefragt. Jeder kann sich ins Leben der Genossenschaft einbringen. Sie können selbst entscheiden, ob und wo Sie aktiv sein wollen. Und der Effekt? Angenehmes Wohnklima und gute Nachbarschaft.
Service macht sorgenfrei
In den Geschäftsstellen sind immer Ansprechpartner für alle Belange rund ums Wohnen erreichbar: von A wie Abfallentsorgung bis Z wie Zählerablesung. Hausmeister und Handwerker erledigen kleine Reparaturen sofort und effektiv.
Recht und Gesetz
Der Mietvertrag in einer Genossenschaft heißt Nutzungsvertrag. Er gilt auf unbestimmte Dauer. Darin sind sämtliche Rechte und Pflichten in Bezug auf die Nutzung der Wohnung festgelegt – wie im normalen Mietvertrag auch. Die Miete heißt hier deswegen Nutzungsentgelt.
Genossenschaftsrecht oder Mietrecht?
Selbstverständlich gilt auch in einer Genossenschaftswohnung – neben Satzung und Nutzungsvertrag – das normale Mietrecht. Sie haben die gleiche Rechtssicherheit wie alle Mieter. Die Kündigungsfristen für die Wohnung stehen im Nutzungsvertrag und der Austritt aus der Genossenschaft ist in der Satzung geregelt. Nutzungsvertrag und Mitgliedschaft sind getrennte Vertragsverhältnisse und können separat gekündigt werden.
Wohnungsbauprämie und Riesterförderung sichern
Die Wohnungsbauprämie kann entsprechend dem Wohnungsbauprämiengesetz für Einzahlungen auf Geschäftsanteile innerhalb eines Geschäftsjahres gewährt werden. Sie ist eine staatliche Subvention. Genießen Sie außerdem die Vorteile der Ansparmöglichkeiten aus den Geschäftsanteilen im Rahmen der Riesterförderung.
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