Hier finden sie ihr neues Zuhause!

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WCH – Die Woh­nungs­bau­ge­nos­sen­schaft Chemnitz-Helbersdorf eG. Wohnen in Chemnitz seit 1954.

Wohnen mit Zukunft: ein Konzept, das uns immer begleitet.

Eine Wohnungsbaugenossenschaft ist wie eine große Gemeinschaft, in der jeder ein Stück Zuhause besitzt. Statt nur Mieter zu sein, sind die Bewohner Mitglieder – mit einem lebenslangen Wohnrecht, fairen Mieten und wertvollen Mitspracherechten. Die Wohnungsbaugenossenschaft Chemnitz-Helbersdorf eG steht genau für dieses Prinzip: bezahlbares, sicheres Wohnen in einer starken Nachbarschaft. Hier geht es nicht um Gewinn, sondern darum, dass sich jeder wohlfühlt – heute, morgen und in der Zukunft.

Die Wohnungsbaugenossenschaft Chemnitz-Helbersdorf eG ist ein Wohnungsunternehmen in der Rechtsform der Genossenschaft und regional in der Stadt Chemnitz tätig. Unsere Mitglieder, Mieter und Interessenten stehen im Mittelpunkt unserer täglichen Arbeit.

Vordergründiges Ziel ist die Förderung unserer Mitglieder durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Dabei liegen uns die Bedürfnisse unserer Mitglieder ganz besonders am Herzen.

Eingebunden in den Stadtumbauprozess der Stadt Chemnitz leistet unsere Genossenschaft einen wesentlichen Beitrag, um die Stadt zukunftsfähiger und attraktiver zu gestalten. Neue Herangehensweisen und der Blick auch für die „kleinen“ Dinge des Lebens bestimmen das tägliche Handeln unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die Organe der Genossenschaft

Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung der WCH besteht aus mindestens 50 Mitgliedern und wird alle 4 Jahre von den Genossenschaftsmitgliedern gewählt. Sie ist das höchste Organ der Genossenschaft und gleichzeitig Interessenvertreter der Genossenschaftsmitglieder.
Über die Vertreterversammlung sind die Mitglieder an allen grundsätzlichen Entscheidungen der Genossenschaft beteiligt.
In der Vertreterversammlung werden unter anderem der Jahresabschluss festgestellt, über Satzungsänderungen beschlossen und der Aufsichtsrat gewählt.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat ist nach der Vertreterversammlung das zweithöchste Organ der Genossenschaft und seine Mitglieder werden für 3 Jahre gewählt. Dem Aufsichtsrat der WCH gehören gegenwärtig 4 Mitglieder an. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu fördern und zu überwachen. Seine Rechte und Pflichten werden durch Gesetz und Satzung definiert. Der Aufsichtsrat vertritt die Genossenschaft gegenüber den Vorstandsmitgliedern und ist der Vertreterversammlung rechenschaftspflichtig.

Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens 2 Personen und leitet die Genossenschaft in eigener Verantwortung. Seine Befugnisse sind in der Genossenschaftssatzung und den gesetzlichen Regelungen festgelegt. Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat auf die Dauer von 5 Jahren bestellt. Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem weiteren Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen.

Gemeinsinn, Zusammengehörigkeit und gute Nachbarschaft – und was eine Wohnungsgenossenschaften sonst noch zum Weltkulturerbe macht

Im Genossenschaftsgedanken steckt das solidarische Prinzip: Selbsthilfe, Selbstverwaltung, Selbstverantwortung. Die ersten Wohnungsbaugenossenschaften wurden Ende des 19. Jahrhunderts gegründet. Und fast alle gibt es noch. Starke Leistung!

Seit Jahrzehnten eine verlässliche Größe

Während sich der Wohnungsmarkt ständig verändert und Spekulanten nach schnellen Gewinnen suchen, bieten Wohnungs­bau­genossenschaften stabile Werte. Unsere Wohnungs­bau­genossenschaft Chemnitz-Helbersdorf eG wurde bereits 1954 gegründet und zählt heute rund 4.400 Mitglieder. Mit über 4.400 Wohnungen, Gewerbeeinheiten und PKW-Stellplätzen gestalten wir aktiv den Stadtumbau und tragen zur Zukunftsfähigkeit von Chemnitz bei.

Gutes Wohnen für alle – bezahlbar und generationenübergreifend

Genossenschaften handeln nicht gewinnorientiert, sondern im Sinne ihrer Mitglieder. Das bedeutet: faire Mieten, langfristige Wohnqualität und ein verlässlicher Service. Hier leben alle Generationen unter einem Dach – junge Menschen, Familien und Senioren.

Sicherheit und Beständigkeit statt Spekulation

Ein entscheidender Vorteil von Genossenschaften: lebenslanges Wohnrecht!
Keine Eigenbedarfskündigung, keine Spekulation, keine überhöhten Mieterhöhungen. Jedes Mitglied ist gleichberechtigter Miteigentümer und profitiert von einer sicheren Wohnzukunft.

Mitbestimmung: Jeder hat eine Stimme

Als Mitglied unserer Genossenschaft sind Sie nicht nur Mieter, sondern Miteigentümer. Über gewählte Vertreter haben Sie ein Mitspracherecht in wichtigen Entscheidungen. Die Vertreterversammlung wählt und kontrolliert den Vorstand sowie den Aufsichtsrat – echte Demokratie im Wohnbereich.

Zusammenhalt und Nachbarschaft

Genossenschaftliches Wohnen heißt mehr als nur eine Wohnung zu haben – es bedeutet Gemeinschaft. Ob Nachbarschaftshilfe, Veranstaltungen oder gemeinschaftliche Projekte – jeder kann sich aktiv einbringen und zu einem angenehmen Wohnklima beitragen.

Sorgenfreier Service direkt vor Ort

Ob kleine Reparaturen, Abfallentsorgung oder Zählerablesung – unsere Hausmeister, Handwerker und Geschäftsstellen sind immer für dich da. So bleibt Wohnen einfach, sorgenfrei und angenehm.

Genossenschaft – ein Wohnmodell mit Tradition und Zukunft

Wussten Sie , dass Wohnungsgenossenschaften zum immateriellen UNESCO-Weltkulturerbe gehören? Sie stehen weltweit für solidarisches und nachhaltiges Wohnen. In unserer Genossenschaft ist Wohnen mehr als nur Miete zahlen – es ist ein langfristiges Zuhause mit sozialem Mehrwert.

Sichere Verträge mit voller Rechtssicherheit

Genossenschaftsmitglieder schließen einen Nutzungsvertrag statt eines Mietvertrags ab – mit unbefristeter Dauer und klar geregelten Rechten und Pflichten. Trotzdem gilt selbstverständlich das Mietrecht, sodass Sie die gleiche Rechtssicherheit hast wie jeder andere Mieter.

Staatliche Förderungen nutzen

Mit der Wohnungsbauprämie können Sie staatliche Zuschüsse für deine Genossenschaftsanteile erhalten. Auch die Riesterförderung bietet attraktive Vorteile. So wird dein Genossenschaftsanteil nicht nur ein Beitrag zum Wohnen, sondern auch zur finanziellen Vorsorge.

Die Geschichte der WCH

Wir sind eine Wohnungsbaugenossenschaft mit einer langen Tradition. Auch heute, nach vielen Jahrzehnten, steht die WCH für bezahlbare Mieten und dauerhaftes Nutzungsrecht. Historisch bedingt wurde mit der Regierungsverordnung vom 10. Dezember 1953 die Grundlage geschaffen, dass Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG) gegründet werden konnten, um die Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum zu verbessern.

1954: Gründung der Genossenschaft

Als sich am 30.11.1954 15 Mitarbeiter der damaligen Baumwollspinnerei der Stadt Karl-Marx-Stadt mit dem Ziel, Wohnungen zu schaffen, zusammenschlossen, war die Geburtsstunde unserer Genossenschaft gekommen. Unter dem Namen Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft „Fortschritt“ ging es mit Hacke und Schaufel zum Bau „Ihrer“ Wohnungen.

1957

Im Januar 1957 konnte der erste Neubaublock bezogen werden. Damit erfüllte sich für die ersten 12 Genossenschafter der Wunsch nach einem schönen Zuhause.

1969

Da an allen Ecken und Enden der Stadt Genossenschaftshäuser entstanden, führte dieser „Bauboom“ aber auch zunehmend zu enormen Problemen bei der Werterhaltung. Um den gewachsenen Anforderungen an die Verwaltung und Erhaltung des genossenschaftlichen Eigentums besser gerecht zu werden, vereinigten sich am 01.01.1969 die AWG „Handel“, die AWG „Wilhelm Friedel“ und die AWG „Frieden“ mit der AWG „Fortschritt“. Der bewirtschaftete Wohnungsbestand wuchs kurz nach dem Zusammenschluss schon auf insgesamt 1422 Wohnungen an.

1972 – 1984: Etappen der „Territorialen Bereinigungen”

Bis 1975 verwaltete die AWG „Fortschritt“ 1802 Wohnungen in nahezu allen Teilen der Stadt.  Der beginnende Wohnungsbau im größten Wohnungsbaugebiet des damaligen Bezirkes Karl-Marx-Stadt, dem Fritz-Heckert-Gebiet, läutete ab dem Jahr 1975 auch eine neue Entwicklungsetappe in der Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft „Fortschritt“ ein. In den Folgejahren wuchs dadurch und durch den im Jahr 1978 erfolgten Anschluss der AWG „DSF“ der Wohnungsbestand weiter an.  Neben dem entstehenden Wohngebiet „Fritz-Heckert“ gab es in den 70er Jahren für das genossenschaftliche Wohnen und damit für das Genossenschaftswesen in Karl-Marx-Stadt einen weiteren historischen Beschluss.

Danach erfolgte Ende der 70er Jahre eine komplette territorial bezogene Neuzuordnung der Genossenschaftswohnungen auf die bestehenden Wohnungsgenossenschaften. Im Ergebnis dieser territorialen Neu- bzw. Umordnung der Wohnungsbestände etablierte sich die AWG „Fortschritt“ entlang der Stollberger Straße. Der Wohnungsbestand wuchs auf über 8000 Wohnungen an.


Die Wohnungen der Genossenschaft und damit ihr Betätigungsfeld befinden sich seitdem im Südwesten der Stadt Chemnitz, umgrenzt von den Ortsteilen Schönau, Stelzendorf, Altchemnitz sowie durch den Kapellenberg und die Gemeinde Neukirchen.

1990 – Jahrtausendwende: Neuorientierung nach der Wende

Mit der Wiedervereinigung waren für unsere AWG „Fortschritt“, genau wie für alle anderen Wohnungsbaugenossenschaften in der ehemaligen DDR auch, tiefgreifende Folgen und Veränderungen verbunden.


Nachdem klar war, dass alle Genossenschaften die Rechtsform der Genossenschaft zuerkannt bekamen, galt es, die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Das hieß, auch die AWG „Fortschritt“ hatte die Aufgabe, ihre Satzung auf der Basis des Genossenschaftsgesetzes neu zu fassen und zu verabschieden.


1990 erfolgte die Umbenennung der AWG „Fortschritt“ in die Wohnungsbaugenossenschaft Chemnitz-Helbersdorf eG. Die Eintragung in das Genossenschaftsregister wurde beantragt. In historisch kurzer Zeit musste es gelingen, alle juristischen, finanziellen und organisatorisch-strukturellen Schwierigkeiten zu meistern und die Vorteile genossenschaftlichen Wohnens wieder zum Tragen zu bringen.

Die 90er Jahre waren geprägt von dem unbedingten Willen, den aufgelaufenen Instandhaltungsrückstau mit Hilfe der von Bund, dem Freistaat Sachsen und der Stadt Chemnitz zur Verfügung gestellten Förderung sowohl rasch als auch bedarfsgerecht zu überwinden. Um den ruhenden Verkehr in den Wohngebieten zu bewältigen, wurden Parkhäuser und Stellplätze errichtet und das Wohnumfeld mit Spiel- und Ruhezonen durchzogen. Zahlreiche Objekte haben ihr äußeres Erscheinungsbild verändert, Personenaufzüge wurden angebaut sowie umfassende Sanierungen durchgeführt.

Mit Ende der 90er Jahre und dem Beginn des neuen Jahrtausends stand die Wohnungswirtschaft vor einer völlig neuen Herausforderung, ein Überangebot an Wohnungen bei sinkender Nachfrage wirtschaftlich und städtebaulich sinnvoll zu managen. Diese Herausforderung, der strukturelle Leerstand, hielt auch für unsere Genossenschaft erhebliche wirtschaftliche Risiken bereit, denen sie sich stellte.  Diese wirtschaftlich schwierige Situation begriff die WCH auch als eine Chance, im Rahmen des Stadtumbaus in Chemnitz ihre Wohngebiete umzubauen und damit zukunftsfähig und attraktiver zu gestalten.

Jahrtausendwende bis heute

Heute ist unsere Genossenschaft ein leistungsfähiges Wohnungsunternehmen, das die einer Genossenschaft ureigene Hauptaufgabe in der Förderung unserer Mitglieder durch gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung sieht. Die WCH stellt sich den hohen Anforderungen des aktuellen Wohnungsmarktes in Chemnitz sowie der sozialen Verantwortung seiner Mitglieder gegenüber und in der Öffentlichkeit. Unsere Genossenschaft möchte weiterhin ihren Mitgliedern eine sichere Zukunft bieten. „Wohnen mit Zukunft“ – der Slogan der WCH – heißt für uns, alle Anstrengungen zu unternehmen, den wirtschaftlichen Erfolg der letzten Jahre weiter zu festigen und getreu der genossenschaftlichen Idee gemeinsam mit Ihnen, liebe Mitglieder und Mieter, Wohnniveau und -service weiterhin zu verbessern.

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