Aufbau
Organe der Genossenschaft
Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung der WCH besteht aus mindestens 50 Mitgliedern und wird alle 4 Jahre von den Genossenschaftsmitgliedern gewählt. Sie ist das höchste Organ der Genossenschaft und gleichzeitig Interessenvertreter der Genossenschaftsmitglieder.
Über die Vertreterversammlung sind die Mitglieder an allen grundsätzlichen Entscheidungen der Genossenschaft beteiligt.
In der Vertreterversammlung werden unter anderem der Jahresabschluss festgestellt, über Satzungsänderungen beschlossen und der Aufsichtsrat gewählt.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat ist nach der Vertreterversammlung das zweithöchste Organ der Genossenschaft und seine Mitglieder werden für 3 Jahre gewählt. Dem Aufsichtsrat der WCH gehören gegenwärtig 4 Mitglieder an. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu fördern und zu überwachen. Seine Rechte und Pflichten werden durch Gesetz und Satzung definiert. Der Aufsichtsrat vertritt die Genossenschaft gegenüber den Vorstandsmitgliedern und ist der Vertreterversammlung rechenschaftspflichtig.
Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens 2 Personen und leitet die Genossenschaft in eigener Verantwortung. Seine Befugnisse sind in der Genossenschaftssatzung und den gesetzlichen Regelungen festgelegt. Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat auf die Dauer von 5 Jahren bestellt. Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem weiteren Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen.
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