Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung der WCH besteht aus mindestens 50 Mitgliedern, wird alle 5 Jahre von den Genossenschaftsmitgliedern gewählt und ist das höchste Organ der Genossenschaft. Sie ist der Interessenvertreter der Genossenschaftsmitgliederr und über sie sind die Mitglieder an allen grundsätzlichen Entscheidungen der Genossenschaft beteiligt. In der Vertreterversammlung wird zum Beispiel der Jahresabschluss festgestellt, über Satzungsänderungen beschlossen und der Aufsichtsrat gewählt.