WIE WERDE ICH MITGLIED IN DER WCH?

Sie stellen einfach einen formlosen Aufnahmeantrag. Nach Prüfung und Bestätigung durch den Vorstand unterschreiben Sie eine Beitrittserklärung und sind damit Mitglied der Genossenschaft.

Bei Aufnahme zahlen Sie ein Eintrittsgeld in Höhe von 50 Euro und erwerben einen Pflichtanteil in Höhe von 153,39 Euro. Mieten Sie dann eine Genossenschaftswohnung an, egal welcher Größe, erwerben Sie weitere sechs Geschäftsanteile zu je 153,39 Euro und erhalten damit zugleich das Dauernutzungsrecht. Eine ganze Menge Geld. Ja, aber dieses Geld geht Ihnen natürlich nicht verloren. Bei Kündigung der Mitgliedschaft erhalten Sie die eingezahlten Anteile zurück.

Die Anteile sind so eine Art Grundkapital der Genossenschaft. Damit kann diese wirtschaften, z.B. die Häuser instand halten und das Wohnumfeld pflegen. Wenn die Genossenschaft Gewinne erzielt, z.B. wenn sie die Anteile verzinst anlegt, fließen auch diese in die Investitionen. Anteile sichern Miteigentum und Mitbestimmung. Sie garantieren langfristigen Wertbestand und Gebäudeerhaltung.

Mitgliedschaft vererbbar und übertragbar

Die Mitgliedschaft ist vererbbar. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Mitgliedschaft an eine andere Person, ein Familienmitglied oder auch einem möglichen Nachmieter zu übertragen.

 

   FÜR FRAGEN RUND UM DAS THEMA 

    "MITGLIEDSCHAFT bei DER WCH"

   steht Ihnen Frau Szmedre zur Verfügung

   und berät Sie gern:

   KONTAKT:

   Telefon: 0371/ 2 75 91 42

   E-Mail: szm(at)wch-eg.de